Grundsatz: Pausen sind keine Arbeitszeit
Pausen sind festzulegen
Pause und Arbeitszeit schließen sich aus
Fall: BAG, Urt. v. 21.8.2024 – 5 AZR 266/23
- AN in Kantine verbrachten Pausen - „Daueralarmbereitschaft“
- Monitor mit Störungsmeldung
- permanente „Hab-Acht-Stellung“
- damit keine Pause, sondern Arbeitszeit
BAG:
Ruhepause iSv. § 4 ArbZG liegt vor
Artikel:
1. Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung
2. Arbeitszeitbetrug beim Nichtausstempeln in Zigarettenpause
3. Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?
Homepage:
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht
📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin
📧 E-Mail:
[email protected]
📞 Telefon: 030 74923060
📠 Fax: 030 74923818
🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de