LkSG-HandsOn Folge 2: Zuständige Stelle (Compliance & Interne Untersuchungen)
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Unternehmen, die ab dem 01.01.2024 in den Anwendungsbereich des LkSG fallen sollten ab diesem Zeitpunkt die zuständige Stelle (Menschenrechtsbeauftragte:r) benannt haben. Welche Anforderungen stellt das Gesetz bzw. das BAFA an die zuständige Stelle? Wer kommt dafür in Frage? Muss es eine Person sein oder können mehrere Personen (also ein Gremium) beauftragt werden? Das erklären Karolin Fitzer und Dr. Philipp Gergen in der zweiten Folge unserer Podcast-Reihe LkSG HandsOn.
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Published 04/19/24