Description
Die Diagnose einer ADHS ist abzugrenzen von der Behandlung und/ oder einer Verordnung von Stimulanzien. Sofern die Anforderungen an das Stellen einer ADHS-Diagnose erfüllt werden (s. FI, AM-RL Anlage III Nr. 44) dürfen das z.B. auch Hausärzte machen. Fachinformation (FI) und Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) schließen das nicht aus. Die S3- Leitlinie verwendet ein „sollte“, d.h. ein Hausarzt dürfte (wenn er die Richtlinien einhält), sollte aber die Diagnose dem Experten überlassen:
„Bei Erwachsenen sollte die diagnostische Abklärung durch einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Neurologie, Facharzt für psychosomatische Medizin oder durch ärztliche oder Psychologische Psychotherapeuten vorgenommen werden.“
„Analog sollte die diagnostische Abklärung einer ADHS bei Erwachsenen durch einen Arzt oder Psychotherapeuten mit entsprechenden psychopathologischen Fachkenntnissen durchgeführt werden, da für eine diagnostische Einordnung eine profunde Kenntnis bezüglich der Ausprägungen von ADHS-Symptomen und von komorbiden Symptomen sowie von differenzialdiagnostisch abzugrenzenden Störungen im Erwachsenenalter in den verschiedenen Lebensbereichen erforderlich ist.“