Description
Ist das Covern von Songs erlaubt? Was ist Covern überhaupt bzw. welche Schattierungen gibt es? Das erfährst Du in dieser Folge des delamar Podcast. Anekdote zum Einstieg: Neulich produzierte eine Band aus Holland einen Song, der praktisch genau so klang wie der von einer deutschen Band, aber auf Niederländisch gesungen wurde. Die Konsequenzen sind verblüffend …
Podcast #358: Covern – Ist das erlaubt?
Der Anlass für diesen Podcast war die Band Ancora, die den Hit »Alle Jläser Huh« von der bekannten Kölner Band Kasalla coverte – der Song ist quasi identisch, nur haben ihn die Nachmacher auf Holländisch gesungen. Die Kölner waren not amused, doch nach niederländischem Recht ist diese Coverversion einwandfrei. Kasalla wird sich kaum dagegen wehren können.
Am Anfang dieser Episode klärt Maria auf, was ein Cover sein kann. Da gibt es freilich verschiedene Arten. Matthias liefert den Hinweis, dass in dieser Frage auch eine GEMA-Mitgliedschaft mit hineinspielt. Alles Weitere im Podcäääst …
Wir sind gespannt, was Du zum Thema beitragen kannst und freuen uns auf dein Feedback, gleich hier unten in der Kommentarsektion!
Anm. von Frank Groihs (hitfabrik.ch):
Ein Komponist (egal ob Mitglied bei Gema/AKM) darf prinzipiell die Verwendung seiner Komposition für einen Auftritt und für CD keinesfalls verbieten, wenn diese Komposition bereits einmal öffentlich präsentiert wurde.
Der Komponist hat das Erstveröffentlichungsrecht.
Immer verbieten kann er z.B. eine Film-Koppelung: Für die Vertonung eines Videos muss prinzipiell eine Genehmigung vom Komponisten (oder seinem Verlag) erteilt werden.
Zu unterscheiden ist, dass Bearbeitungen der Komposition/des Textes vom Komponisten/vom Textautor oder deren Verlag autorisiert werden müssen.
Werden sie nicht autorisiert, so bekommt der, der die kompositorische/textliche Bearbeitung gemacht hat, keine Tantiemen.
Dem Komponisten/Textautor und dem Verlag ist so eine unautorisierte Bearbeite fast immer egal, weil er bei Aufführungen/Veröffentlichungen immer die volle Tantiemensumme erhält.
Bitte: Man fragt z.B. nicht wegen einer Kompositionsbearbeitung einen Künstler/Interpreten an, sondern den Komponisten.
Vorsicht: Wenn man von einem Song spricht meinen viele eine Komposition (mit Text) und manche meinen eine phonetische Aufnahme einer Musikdarbietung.
Anbei sende ich Euch ein erklärendes Diagramm wo, wer welche Rechte von einer Tonaufnahme hat und wer der Verwalter dieser Rechte ist und wer das Inkassobüro (z. B. die GEMA /AKM) dafür ist.
Die Kenntnis dieser Rechte-Aufstellung (der HITfabrik Musikbusiness-Company) erleichtert ungemein jegliche Kommunikation, da dann jeder weiss, wovon der andere gerade spricht.
Beim Covern spricht man prinzipiell nur von dem akustischen Ereignis, welches manchmal möglichst gleichartig, manchmal verschieden ist – aber niemals von einer Kompositions/Textbearbeitung.
Bitte trennt die Rechtssituation einer/eines auftretenden/tonträgereinspielenden Musiker/Musikergruppe und der Situation der Verwendung von Kompositionen, der Verwendung von bereits bestehenden Aufnahmen für Telefonanlagen, Werbevideos, Videos/Filme, usw.
Ich hoffe Euch geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Groihs
Ist Covern erlaubt?
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