Description
Im Idealzustand eines europäischen Rechtsstaates wären das Unionsrecht und das nationale Recht so miteinander verbunden und ineinander verzahnt, dass dem Recht allerorts widerspruchsfrei Genüge getan werden könnte. Zugleich hätte eine solche europäische Gesamtrechtsordnung die hergebrachten Standards (auch) des vertrauten deutschen Verfassungsrechts zu wahren, also insbesondere die Menschenwürde zu garantieren, Grundrechte zu schützen und Verfahrensgerechtigkeit herzustellen. In den zwei Gesprächen dieser Ausgabe des „Rechtsstaates“ stellen Frau Rechtsanwältin Dr. Renate Holzeisen aus Bozen und Herr Rechtsanwalt Marcel Templin aus Berlin dar, was in der konkreten prozessualen Fallbearbeitung aktuell beim Aufarbeiten der Corona-Zeit auf unionsrechtlicher und nationaler Ebene Unzulänglichkeiten aufweist. Ein Unionsrecht, das den Rechtsschutz suchenden Bürger auf niederrangige Problemlösungen verweist, und ein mitgliedsstaatliches Recht, das auf die qualitativ unanfechtbare Güte höherrangiger Normen vertraut, produziert im Ergebnis eine Rechtsschutzlücke, die rechtsstaatlich nicht hinnehmbar ist.
Bewegt sich ein Bundespräsident noch innerhalb der Verfassung, wenn er öffentlich ankündigt – und auch nach dieser Ankündigung handelt –, die Mehrheitsfraktion im Nationalrat von der Regierungsbildung auszuschließen? Ist die Verfassung da eher fix und stabil, oder gelten die Regeln von...
Published 11/15/24
Das Corona-Fiasko besteht nicht zuletzt aus sinnloser Geldverschwendung, der Entledigung nationaler Verantwortung auf die WHO und den schließlich überbordenden Verfahrensmengen in Gericht und Verwaltung. Dr. Manfred Kölsch stellt den Milliardenschaden dar, den das Bundesgesundheitsministerium...
Published 11/08/24