Der Rechtsstaat: Fehlersuche in der Normenmechanik
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Im Idealzustand eines europäischen Rechtsstaates wären das Unionsrecht und das nationale Recht so miteinander verbunden und ineinander verzahnt, dass dem Recht allerorts widerspruchsfrei Genüge getan werden könnte. Zugleich hätte eine solche europäische Gesamtrechtsordnung die hergebrachten Standards (auch) des vertrauten deutschen Verfassungsrechts zu wahren, also insbesondere die Menschenwürde zu garantieren, Grundrechte zu schützen und Verfahrensgerechtigkeit herzustellen. In den zwei Gesprächen dieser Ausgabe des „Rechtsstaates“ stellen Frau Rechtsanwältin Dr. Renate Holzeisen aus Bozen und Herr Rechtsanwalt Marcel Templin aus Berlin dar, was in der konkreten prozessualen Fallbearbeitung aktuell beim Aufarbeiten der Corona-Zeit auf unionsrechtlicher und nationaler Ebene Unzulänglichkeiten aufweist. Ein Unionsrecht, das den Rechtsschutz suchenden Bürger auf niederrangige Problemlösungen verweist, und ein mitgliedsstaatliches Recht, das auf die qualitativ unanfechtbare Güte höherrangiger Normen vertraut, produziert im Ergebnis eine Rechtsschutzlücke, die rechtsstaatlich nicht hinnehmbar ist.
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Was man sagen darf, ist nicht nur eine Frage an Gesetzbücher, es betrifft auch Zeitaufwand, Vermögensmacht und Verfahrensgestaltungen. Rechtsanwalt Gordon Pankalla vertritt Geschädigte im „System Strack-Zimmermann“, Dirk Sattelmaier beobachtet die Auswirkungen eines brandneuen Straftatbestands...
Published 06/21/24
Mit Rechtsanwalt und Honorarprofessor Dr. Jan Bockemühl erörtern wir die Tendenz, nicht nur Ärzte für angeblich falsche Gesundheitszeugnisse strafrechtlich zu belangen, sondern auch Patienten. Der Fachanwalt für Medizinrecht Carlos Gebauer behandelt die Frage, ob der Arzt „Hand anlegen“ muss am...
Published 06/14/24
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