Der Rechtsstaat: Fehlersuche in der Normenmechanik
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Im Idealzustand eines europäischen Rechtsstaates wären das Unionsrecht und das nationale Recht so miteinander verbunden und ineinander verzahnt, dass dem Recht allerorts widerspruchsfrei Genüge getan werden könnte. Zugleich hätte eine solche europäische Gesamtrechtsordnung die hergebrachten Standards (auch) des vertrauten deutschen Verfassungsrechts zu wahren, also insbesondere die Menschenwürde zu garantieren, Grundrechte zu schützen und Verfahrensgerechtigkeit herzustellen. In den zwei Gesprächen dieser Ausgabe des „Rechtsstaates“ stellen Frau Rechtsanwältin Dr. Renate Holzeisen aus Bozen und Herr Rechtsanwalt Marcel Templin aus Berlin dar, was in der konkreten prozessualen Fallbearbeitung aktuell beim Aufarbeiten der Corona-Zeit auf unionsrechtlicher und nationaler Ebene Unzulänglichkeiten aufweist. Ein Unionsrecht, das den Rechtsschutz suchenden Bürger auf niederrangige Problemlösungen verweist, und ein mitgliedsstaatliches Recht, das auf die qualitativ unanfechtbare Güte höherrangiger Normen vertraut, produziert im Ergebnis eine Rechtsschutzlücke, die rechtsstaatlich nicht hinnehmbar ist.
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