Werbungskosten – das unbekannte Wesen …
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Werbungskosten hat quasi jeder Arbeitnehmer. Denn es sind diejenigen Ausgaben, die nötig sind, um die eigenen Einnahmen zu erzielen. Beispiele dafür sind Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, Fortbildungen oder Berufsbekleidung. Diese Ausgaben mindern die persönliche Steuerlast. „Anders als oftmals angenommen werden diese Kosten aber nicht 1:1 erstattet“, sagt Petra Ackmann, Vorsitzende des BdSt Hamburg. Stattdessen senken diese das Einkommen und somit auch die anfallende Einkommensteuer. Seit der Einkommensteuererklärung für 2017 brauchen dabei keine Belege mehr eingereicht werden. Jedoch müssen die Belege aufbewahrt werden, denn das Finanzamt kann diese zur Kontrolle anfordern. Im Gespräch mit Geschäftsführer Sascha Mummenhoff erklärt Petra Ackmann, worauf es bei Werbungskosten ankommt. Und warum man auch Dinge absetzen kann, die nicht unter diesen Posten fallen. Dieser Podcast wird produziert von Wortlieferant.
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