Menschen mit Behinderung mussten in Deutschland befürchten, bei einer Triage wegen Corona benachteiligt und "aussortiert" zu werden. Das Bundesverfassungsgericht widerspricht dem jetzt deutlich.Neun Menschen mit Behinderung haben im Sommer 2020 Beschwerde beim Verfassungsgericht eingelegt, weil sie befürchteten, das sie wegen ihrer Behinderung benachteiligt würden, wenn die damals vorgeschlagenen Regeln für eine Triage in Krankenhäusern angewendet worden wären.
Neben der allgemeinen Überlebenschance wäre auch die sogenannte Gebrechlichkeitsskala herangezogen worden, um zu beurteilen, bei wem sich eine Beatmung lohnt und bei wem nicht.
18 Monate später hat das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden, dass Regeln geschaffen, bzw. Vorkehrungen getroffen werden müssen, die eine solche Diskriminierung ausschließen.
In "Echt Behindert!" sprechen wir mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Oliver Tolmein, der die Klage eingereicht hat, darüber, was dieses Urteil bedeutet und was nun geschehen muss, um es umzusetzen.
Oliver Tolmein von der Kanzlei Menschen und Rechte ist auch auf verschiedenen anderen Feldern für behinderte Menschen tätig. Er erzählt im Podcast auch davon, mit was er es sonst zu tun hat, zum Beispiel von Sorgerechtsfragen, regelmäßigem Streit mit Arbeitgebern und verschiedenen Aspekten der Barrierefreiheit.
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Das Transkript der Sendung gibt es hier.
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