“A) „normalerweise finden Prozesse zu sexualisierter Gewalt nicht öffentlich statt“ (Sascha). Dies ist in FRANKREICH so. In Deutschland ist generell der öffentliche Prozess vorgesehen, NUR wenn beantragt wird, dass davon abgewichen werden soll findet es unter Ausschluss von Zuschauern statt. In Deutschland ist es also genau umgekehrt als in Frankreich. Hier in D hätte es keine Proteste und Demonstrationen von Frauenorganisationen gebraucht um den Wunsch der Klägerin nach einem öffentlichen Prozess durchzukriegen! B) Die WENIGSTEN Vergewaltigungen finden nachts im Park von Fremden statt. Ich bin etwas enttäuscht, dass hier statt Aufklärung dieses veraltete irrationale Bild gefüttert wird. Gefährlicher sind Verwandte, Sportvereine, etc.”
Zitronenhaut via Apple Podcasts ·
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10/17/24