Eine neue Verordnung für die Landwirtschaft hat in der Schweiz bereits für einige Kontroverse gesorgt. Ab dem nächsten Jahr sollen Betriebe auf einem kleinen Teil ihrer Ackerfläche Biodiversitätsförderflächen einrichten.
Die neue Verordnung sieht vor, dass ein Betrieb, der mehr als 3 ha offene Ackerfläche in der Tal- und Hügelzone bewirtschaftet, mindestens 3.5 % der Fläche als Biodiversitätsförderflächen ausweisen muss. Wegen dem Ukrainekrieg und der damit einhergehenden Angst vor Versorgungsengpässen wurde die Vernehmlassung nicht schon wie ursprünglich geplant in 2023 eingeführt, sondern gilt nun wahrscheinlich ab dem kommenden Jahr 2024.
In der aktuellen Folge hat Vanessa Gabel die Biodiversitätsberaterin Veronique Chevillat und den Landwirt Daniel Böhler eingeladen, um über dieses brisante Thema zu sprechen. Sie erklären uns in diesem zweiten Teil, welchen Mehrwert Biodiversitätsförderflächen erbringen können und wie sich Landwirtschaft und Biodiversität in Zukunft besser vereinbaren lassen.
Bei Fragen, Anregungen oder Kritik meldet euch bei uns. Schreibt uns eine E-Mail oder schreibt uns Kommentare auf Youtube oder Instagram. Bis zum nächsten Mal, wir freuen uns auf euch, euer FiBL-Focus-Team.
Folge 57 (3.5% Biodiversitätsförderfläche auf dem Acker-Stimmen zur neuen Verordnung) /Deutsch/Länge in 23mim. und 03Sek.
Gäste/FiBL-Forschungsteam: Véronique Chevillat, Daniel Böhler (beide FiBL)
Moderation Gespräch/Gelesen von: Vanessa Gabel, FiBL
An- und Abmoderation: Anke Beermann, FiBL
Weiterführende Informationen:
www.agrinatur.ch
https://www.youtube.com/watch?v=QlfQB77yXBA
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