Die 2022 eingeführten Fütterungsrichtlinien von Bio Suisse verursachen Unmut bei einigen Milchviehhaltenden. FiBL Tierarzt Christophe Notz kontert «Bio ist keine Pflicht». In dieser Folge erklärt er, weshalb die Richtlinien dem Bio- und Kreislaufgedanken entsprechen.
Seit 1. Januar 2022 dürfen Wiederkäuer auf Betrieben mit dem Schweizer Bio Suisse Label Knospe nur noch 5 % Kraftfutter in der Jahresration erhalten. Weiters muss das gesamte Futter aus Schweizer Knospe-Anbau stammen. Dies hat aber etliche Biomilchbetriebe auf dem falschen Fuss erwischt, denn es fehlte Knospe-Kraftfutter aus dem Inland.
Um den Landwirt*innen entgegen zu kommen hat die Delegiertenversammlung im November beschlossen, den Tierhaltenden eine Übergangsfrist zu gewähren, in der sie gewisse Anteile des Kraftfutters noch importieren dürfen. Danach müssen sie ihre Milchviehherde und deren Fütterung angepasst haben, um weiterhin unter dem Knospe-Label produzieren zu dürfen.
Weshalb der reduzierte Kraftfutteranteil nicht das Problem ist, sondern der Preis und die Verfügbarkeit der heimischen, zugekauften Proteinkomponenten, beschreibt der FiBL Experte Christophe Notz in dieser Podcastfolge.
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Weiterführende Informationen:
Rubrik Rindviehfütterung: Bioaktuell.ch > Tierhaltung > Rindvieh > FütterungFiBL Merkblatt: Kraftfutterreduzierte Milchviehfütterung, Artikelnummer 1095FiBL Merkblatt: Fütterungsrichtlinien 2023 nach Bio Suisse (im Januar 2024 aktualisiert), Artikelnummer 1398 Artikel Bioaktuell Magazin 4/12: «Feed no Food» - Den Kraftfuttereinsatz überdenkenArtikel Bioaktuell Magazin 2/19: Gegen den Welthunger hilft das Gras für das RindviehArtikel Agrarforschung Schweiz: Leiber et al., 2015: Fress- und Wiederkäuerverhalten von Milchkühen bei verschiedenen Fütterungsregimes
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