King Charles III. und die Erbschaftsteuer - Erbschaftsteuer in UK für Monarchen und Untertanen
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Diese Episode des Podcasts ist ein Audiomitschnitt aus dem Youtube Video "King Charles III. und die Erbschaftsteuer - Erbschaftsteuer in UK für Monarchen und Untertanen". King Charles III. erbt neben Thron und Krone wohl auch ein Vermögen ohne Erbschaftsteuer darauf zu zahlen. Daher fragen wir uns, wieso die Erbschaftsteuer für King Charles III. irrelevant ist. Denn schließlich existiert auch in Großbritannien eine Erbschaftsteuer. So zahlt man pauschal 40 % an Erbschaftsteuer auf das Vermögen. Für Monarchen gilt hingegen eine allgemeine Befreiung von der Erbschaftsteuer, von der auch King Charles III. nun profitiert: er spart so ca. GBP 148 Mio.! Ihr Direktkontakt: Telefon: +49 221 999 832-11 E-Mail: [email protected] Folge uns auf Social Media: ► Youtube: https://www.youtube.com/channel/UCRXSpcj8K_LKN4eVaXFJkmg ► Facebook: https://www.facebook.com/juhnsteuerberater/  ► Instagram: https://www.instagram.com/juhnsteuerberater/ ► LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/juhn-steuerberater/ ► Xing: https://www.xing.com/companies/juhnpartnergmbhsteuerberatungsgesellschaft ► Twitter: https://twitter.com/juhntax Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M. Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Er studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist er seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.  In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“. JUHN Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft Im Zollhafen 24 50678 Köln ► Telefon: +49 221 999 832-11 ► E-Mail: [email protected] ► Internet: https://www.Juhn.com
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