#4 Die Digitalisierung der Medizin
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Ob Telemedizin, Health-Apps oder automatisierte Diagnosesysteme: Die Digitalisierung der Medizin ist in vollem Gange und die Künstliche Intelligenz (KI) hat das Potenzial, das gesamte Gesundheitswesen und damit auch die Behandlungsform zu verändern. Werden wir bald nur noch von Computern diagnostiziert? Macht die Digitalisierung Ärzte in Zukunft also überflüssig? Welche Chancen und Risiken bringt die Digitalisierung die Medizin für die Patienten? Und wie sieht das Ganze rechtlich aus? Darüber sprechen wir in unserer vierten Podcast-Folge mit Karolina Lange und Thanos Rammos. Karolina Lange ist Anwältin für Medizinrecht bei Taylor Wessing in Düsseldorf, Expertin für die Digitalisierung der Gesundheitsbranche und berät Gesundheitsunternehmen und medizinische Leistungserbringer Thanos Rammos ist Fachanwalt für Informationstechnologie-Recht bei Taylor Wessing in Berlin mit besonderem Fokus auf Datenschutzrecht und berät insbesondere Healthtech-Unternehmen aus der Life Sciences- und Healthcare-Branche. Anmerkung zum Inhalt dieser Podcast-Folge: Der Bundestag hat das Gesetz für mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen in der Zwischenzeit beschlossen. Ab 2020 finden damit Gesundheits-Apps Einzug in die Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung, die damit eine Vorreiterrolle in der Digitalisierung der medizinischen Versorgung einnimmt. Viele Patienten nutzen schon jetzt zahlreiche Gesundheits-Apps, die sie zum Beispiel dabei unterstützen, die Einnahme ihrer Arzneimittel zu überwachen oder ihre Blutzuckerwerte zu dokumentieren. Künftig können solche „gesunden“ Apps vom Arzt verschrieben werden. Die Kosten dafür zahlt die gesetzliche Krankenversicherung, was in dieser Form einmalig ist und der Digitalisierung des (deutschen) Gesundheitswesens Vorschub leisten wird. Damit Patienten „gute und sichere Apps“ schnell nutzen können, wird den Herstellern ein dynamischer Weg in die Erstattung eröffnet: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte soll Sicherheit, Funktion, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit der Produkte prüfen. Da der Bundesrat dem Gesetz nicht zustimmen muss, gilt ein Inkrafttreten zu Beginn des Jahres 2020 als sicher.