Ein alter Kriminalfall zeigt, dass sich in den letzten 175 Jahren zum Glück einiges in der Strafprozessordnung der Schweiz geädert hat.
Züchtigung war früher Normalität und heute nicht mehr denkbar. Auch ein Anwalt steht heute in Fällen, bei denen über ein Jahr Haft droht, zur Seite. Früher war man den Strafverfolgungsbehörden alleine ausgeliefert.
TRIGGERWARNUNG: Dieser Podcast enthält Schilderungen von Raub, Mord und Züchtigung.
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Recherche, Hosting und Schnitt: Sheryn Locher & Anja Leibacher
Intro: Fabio Müller
Interview: Patrick Guidon, Kantonsrichter & Professor für Strafrecht / Strafprozessrecht
Für die Aufnahme haben wir das Yeti Nano Mikrofon von Logitech benutzt.