“Wurde im Fall Inka K. überprüft, ob der Zeuge, der Sie im Wald gesehen haben will, vielleicht tatverdächtig sein könnte?
Mir erscheint der Punkt mit den Anrufen, welche sodann endeten, als diese nachverfolgt werden sollten, auch seltsam. Auch, dass erst nach 500 Anrufen eine Nachverfolgung eingeleitet werden sollte. Für einen Polizeibeamten wäre es möglich, so zu agieren. Zudem muss seine berufliche Tätigkeit nicht für dessen Unschuld sprechen. Zudem ist er doch der Einzige, welcher Sie vor Ihrem Verschwinden gesehen haben will.
Es ist eine Möglichkeit, die mir durch den Kopf ging und meinerseits unbeantwortet blieb, da man sich auf seine Funktion als Zeuge fokussierte…”
Marshivay via Apple Podcasts ·
Germany ·
03/27/22