Erntehilfe: Arbeitsverbot für ausländische Personen gelockert
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Die Bundesagentur für Arbeit hat das Arbeitsverbot für bestimmte Asylsuchende und Personen aus nicht EU-Ländern gelockert. Die sogenannte Globalzustimmung erlaubt, geduldeten Menschen und Asylbewerber_innen als Erntehelfende zu arbeiten, wenn sie seit drei Monaten eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben. Laut dem Landwirtschaftsministerium gelte die Globalzustimmung rückwirkend ab dem ersten April bis Oktober, berichtet der Deudschlandfunk. Zuvor hatte Bundesinnenminister Seehofer ein Einreiseverbot für Erntehelfenden ausgesprochen. Weil der Landwirtschaft daraufhin Saisonkräfte fehlten, ist das Einreiseverbot inzwischen wieder gelockert.
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