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Die Weihnachtszeit naht und damit die Planung der betrieblichen Weihnachtsfeiern. In dieser Episode erklären wir die steuerlichen Aspekte von Betriebsveranstaltungen und geben praktische Handlungsempfehlungen für die Umsetzung.
Betriebsveranstaltungen gelten grundsätzlich als Arbeitslohn, sind aber durch einen Freibetrag von 110 € pro Teilnehmer steuerfrei. Dieser kann für zwei Veranstaltungen im Jahr genutzt werden. Bei Überschreitung besteht die Möglichkeit der Pauschalversteuerung mit 25% (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Das aktuelle BFH-Urteil (VI R 5/22) bringt wichtige Neuerungen: Anders als bisher muss für die Pauschalbesteuerung nicht mehr zwingend die gesamte Belegschaft eingeladen werden.
Bei der Umsatzsteuer gilt laut BFH (V R 16/21) eine Freigrenze von 110 €, bei deren Überschreitung der Vorsteuerabzug komplett ausgeschlossen ist.
Sozialversicherungsrechtlich ist nach der BSG-Rechtsprechung (B 12 BA 3/22 R) die Anmeldung der Pauschalsteuer bis zum 28. Februar des Folgejahres entscheidend. Ansonsten fallen auf die Pauschalsteuer von 25% noch Sozialversicherungsbeiträge an, wodurch die Weihnachtsfeier ungewollt teurer als geplant werden kann.
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Published 11/13/24
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