#267 Trading-Steuer & Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften: Was Du JETZT wissen musst | Interview mit Cordula Stadter
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Trading-Steuer & Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften: Was Du JETZT wissen musst | Interview mit Cordula Stadter Es ist wieder Guest-Time: Cordula Stadter ist zu Gast. Cordula ist Steuerberaterin, und über unsere Seminare hat sie den Weg zu uns in die UMWA gefunden. Ursprüngliche Niederlassungsleiterin der Germania Steuerberatungsgesellschaft, ist Cordula heute Expertin für die Besteuerung von Trading. Was Du jetzt über die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften wissen musst, welche Vorteile eine GmbH im Trading bringt, und wann Du gegen ein Gesetz klagen kannst – all das und noch mehr gibt es in dieser Folge! Auf diese Fragen bekommst Du in der Folge eine Antwort: Wie bist Du zum Thema Trading-Steuer/Trading gekommen? Was sind Einkünfte, die man beim Trading haben kann? Wie sieht es mit dem gewerblichen Trading aus? Eine falsche Steuererklärung – na und?! Was ist das Besondere an der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Verlusten aus Termingeschäften? Was Du jetzt beim Traden beachten musst Worauf sollte ich bezogen auf eine GmbH-Gründung achten? Wie bist Du zum Thema Trading-Steuer/Trading gekommen? Nach Jahrzehnten als Fachfrau für Steuern und Steuerrecht gilt meine erste Frage natürlich Cordulas heutiger Spezialisierung. Wie kam sie denn eigentlich zum Trading? Cordulas simple Antwort: "Abwechslung." Sie ging früh auf die Bühne und lehrte selbst Steuerrecht, um endlich komplexe Sachverhalte zu bearbeiten, wie sie sagt. Der Weg zur Trading-Steuer war fast schon persönlicher Natur: “Zur Trading-Steuer kam ich über Euch. Ich habe mich bei der UMWA angemeldet, um mein Vermögen besser zu verwalten. So kam ich zum Thema Trading-Steuer. Dort habe ich mich dann einfach eingearbeitet.”  Nachdem sie sich einen Narren an dem Thema gefressen hat, beschloss sie Expertin auf dem Gebiet zu werden. Doch wie sieht es denn jetzt aus mit der Trading-Steuer und den Verlustverrechnungsbeschränkungen? Was sind Einkünfte, die man beim Trading haben kann? Da die meisten Cordulas Erfahrung nach im Privatdepot traden (also kein Unternehmen gründen), sind die Einkünfte zumeist aus Kapitalvermögen. Dabei ist es egal, ob es Aktienhandel ist oder beispielsweise Optionsgeschäfte. Sonstige Einkünfte entstehen dann noch, beispielsweise aus dem Tausch von Euro und Dollar. Auch Einkünfte aus dem Bereich der Kryptos fallen darunter.  Fonds und ETFs fallen ebenfalls unter die Kapitaleinkünfte. Für die gibt es zwar besondere Steuerbefreiungen, aber grundsätzlich zählen sie dazu. In der Schweiz musst Du beachten, dass Du nicht irgendwann aufgrund Deiner Trading-Menge zum gewerblichen Trader wirst. In Deutschland gibt es sowas nicht: “Das Kapitalvolumen und die Menge an Depots ist in Deutschland tatsächlich egal. Solange es sich um ein Privatdepot handelt (und wir nur unser eigenes Vermögen verwalten), werden es nie gewerbliche Einkünfte. Wenn ich es geschäftlich für andere tun würde, also wenn mich jemand dafür beauftragt, für ihn zu traden und ich bekomme dann Geld dafür, dann bin ich im gewerblichen Gebrauch.” Im gewerblichen Rahmen zu traden bringt laut Cordula aber allein schon durch die BaFin ganz andere Herausforderungen mit sich. Solange Du im Privatbereich bleibst, ist die Höhe der Einkünfte nahezu egal und es bleiben alles “Einkünfte aus Kapitalvermögen”.  Wie sieht es mit dem gewerblichen Trading aus? Dass gewerbliches Trading andere Herausforderungen birgt, als “einfach nur” Kapitaleinnahmen, hat Cordula uns schon erklärt. Doch gibt es vielleicht auch Vorteile? Und worauf muss ich denn achten, wenn ich gewerblich trade? “Wenn wir eine GmbH gründen, dann sind kraft Gesetz, alle Einkünfte gewerblich. Die Grundregel ist dann eine Besteuerung von Pi-mal-Daumen 30 %, abhängig vom Gewerbesteuersatz der jeweiligen Gemeinde. (...) Wobei wir beispielsweise bei Aktiengewinnen wieder besondere Steuerbefreiungen in einer GmbH
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