#88: Homeoffice im Ausland - in welchem Land müssen Steuern und Abgaben gezahlt werden?
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Welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten müssen Unternehmen beachten, wenn sie Mitarbeiter im Ausland beschäftigen? Dieser Podcast erläutert die steuerlichen Anforderungen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, die bei der internationalen Beschäftigung von Mitarbeitern relevant sind. Die Diskussion umfasst die Verpflichtung von Unternehmen aus Deutschland unabhängig vom Ort der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers einen Lohnsteuerabzug vorzunehmen. Weiterhin werden die Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen beleuchtet, die festlegen, dass der Lohn dort zu versteuern ist, wo die Tätigkeit ausgeübt wird (Tätigkeitsstaat). Davon gilt die Ausnahme der 183-Tage-Regelung. Im Bereich der Sozialversicherung wird auf die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und die Durchführungsverordnung EG (VO) Nr. 987/2009 eingegangen, die regeln, dass die soziale Sicherheit eines Arbeitnehmers im EU-Raum nur nach den Vorschriften eines EU-Staates erfolgt. Zusätzlich werden spezielle Szenarien wie die Entsendung von Arbeitnehmern und die Tätigkeit in mehreren EU-Staaten thematisiert. Der Podcast führt aus, wie Unternehmen bei der Planung und Durchführung von Auslandseinsätzen rechtlich korrekt vorgehen und wie sie durch die Beantragung einer A1-Bescheinigung bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) den Anforderungen gerecht werden können. Abschließend wird auf das Arbeitsrecht eingegangen, speziell auf die Risiken, die sich ergeben, wenn Mitarbeiter im Homeoffice im Ausland tätig sind. Es wird erörtert, unter welchen Bedingungen ein Unternehmen durch das Homeoffice eines Mitarbeiters im Ausland steuerpflichtig werden kann. Dabei werden Entscheidungen wie das Urteil des BFH vom 7.6.2023 – I R 47/20 hervorgehoben, das die Kriterien für das Entstehen einer Betriebsstätte im Ausland präzisiert.
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