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Die ersten beiden Instanzen hatten die Klage noch abgelehnt, doch der BGH gab nun dem Kläger recht: Die Bezeichnung „klimaneutral“ ohne weitere Erläuterung in einer Anzeige eines Süßwarenherstellers ist nicht zulässig. Wie es zu diesem Richtungswechsel kam, erfahren Sie in dieser Podcastfolge von Dr. Stephanie Reinhart.
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Dr. Stephanie Reinhart
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Dr. Stephanie Reinhart
REINHART Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Ehrengutstr. 1b
80469 München
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Fax: +49 89 41 11 282 22
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