Behandlungsfehler bei Geburt: Frau und Kind geschädigt
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Ein Ehepaar freut sich auf sein erstes Kind. Während der Geburt setzt der Gynäkologe die sogenannte Rückenmarkspritze, die der Frau die Schmerzen nehmen soll. Doch dabei unterläuft dem Mediziner ein verhängnisvoller Fehler: Die Frau erleidet einen Atemstillstand. Anstatt sofort Rettungsmaßnahmen einzuleiten, fängt der Gynäkologe an zu telefonieren, will einen Anästhesisten herbeirufen. Dadurch verstreicht kostbare Zeit, in der die Frau noch hätte gerettet werden können. Sie erleidet schwerste Schädigungen des Gehirns. Auch ihr Sohn kommt behindert zu Welt. Der Arzt muss sich später vor Gericht verantworten, wird wegen Körperverletzung verurteilt.
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