EGMR-Urteil: Schweiz darf Iraner nicht ausschaffen
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Die Schweiz darf einen homosexuellen Iraner nicht in seine Heimat abschieben. Zu diesem Urteil gelangt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Schweiz habe nicht ausreichend abgeklärt, ob der Betroffene dort an Leib und Leben gefährdet sei. Weitere Themen: Kaja Kallas bewirbt sich als neue EU-Aussenbeauftragte. Die ehemalige Premierministerin Estlands stellte sich am Vormittag den Fragen der EU-Parlamentarierinnen. Dominierende Themen waren der Krieg in der Ukraine und die Wahlen in den USA. Ein Gesetz in Israel besagt, dass Juden weltweit das Recht haben, ins Land einzuwandern. Dieses Gesetz wurde einem beschuldigten Schweizer Juden zum Verhängnis: Weil er aufgrund des sogenannten Rückkehrrechts angeblich jederzeit nach Israel fliehen könnte, kam er in Untersuchungshaft. Nun musste sich das Bundesgericht mit dem Fall befassen.
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Published 11/21/24
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Published 11/21/24
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