#68: Kontaktpflege und Kontaktpflicht
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Mit der Betreuungsrechtsreform wurde die Kontaktpflicht zum Betreuten in Artikel 1821 BGB fest mit im Gesetz verankert. Allerdings bleibt sie wage formuliert - aus gutem Grund! Kathrin Kaiser erläutert in dieser Folge, warum es wenig Sinn machen würde, hier feste Vorgaben zu Art und Umfang vorzugeben. Denn jede Betreuung ist so individuell, wie auch die Betreuten sind. Also hören Sie hier rein und freuen Sie sich schonmal auf viele weitere spannende Folgen. Wenn Sie Fragen rund das Thema haben, Anregungen für weitere Podcastfolgen oder uns Feedback geben wollen, freuen wir uns auf eine Nachricht an: [email protected]
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