019 - Neue Förderungen 2023 - was kommt Neues? BEG Förderungen
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1. Holzpelletheizungen sind nur noch in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe förderfähig, und es gelten erheblich höhere technische Anforderungen (an Effizienz und Feinstaubemissionen). Zur Versorgung von Wärmenetzen muss ebenfalls ein weiterer Erneuerbare-Energie -Wärmeerzeuger mit eingesetzt werden. 2. auch für Wärmepumpen gibt es verschärfte Effizienzanforderungen, und es muss eine berechnete Jahresarbeitszahl (Eignung Gebäude) nachgewiesen werden 3. Heizungsoptimierung wird bei bestehenden fossilen Heizanlagen nur noch gefördert, wenn diese bis 20 Jahre alt sind 4. geförderte Holzpellet- und Wärmepumpen-Heizanlagen müssen mindestens 65% EE aufweisen (bei Hybrid-Anlagen mit fossilem, nicht förderfähigem Spitzenlastgerät) 5. Brennstoffzellen (mit Biomethan oder Wasserstoff) werden in die Förderung aufgenommen 6. bei Sanierungsmaßnahmen wird jetzt auch Eigenleistung (Materialkosten) gefördert
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