E-Marketing-Jura - Teil 1
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Von wegen, die E-Mail ist tot! Eine Flut von Benachrichtigungen und Newlettern ergießt sich täglich in Nutzer-Postfächer, die meist aussortieren Spam-Mail noch nicht mit eingeschlossen. Vor allem die Kommunikation zwischen Online-Diensten und -Shops mit ihren Kunden läuft in aller Regel mit der guten alten E-Mail am besten. Auch für Werbung eignet sich das Medium optimal, da der Versand wenig kostet und Erfolgsmessungen ermöglicht. Doch es ist längst nicht alles erlaubt, was gemacht wird. In Episode 78 der Auslegungssache beschäftigen sich Holger und Joerg mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen für rechtlich korrektes Telefon- und E-Mail-Marketing. Ihnen zur Seite steht Dr. Martin Schirmbacher. Der Rechtsanwalt aus der Berliner Kanzlei Härting gilt als ausgewiesener Experte im Rechtsbereich elektronisches Marketing und Werbung. Martin erläutert, welche Vorschriften aus dem Wettbewerbs- und Datenschutzrecht relevant sind. In jedem Fall benötigen Unternehmen eine Rechtsgrundlage für den werblichen Versand von E-Mails, in den meisten Fällen müssen sie sich Einwilligungen einholen. Mit dem Double-Opt-in existiert dafür ein etabliertes Vorgehen. Liegt ein bestehenden Kundenverhältnis vor, gibt es außerdem Sonderreglungen. Der Experte erklärt desweiteren, wann es zu Problemen mit der Zweckbindung kommen kann. Martin betont, dass es zu vielen Situationen eine gesichterte Rechtslage dank umfangreicher Rechtssprechung gibt (siehe Shownotes). In einer der nächsten Epsisoden des Podcasts wird Schirmbacher erneut zu Gast sein, um in die rechtlichen Grenzen des Werbetrackings einzuführen. Achtung: Cliffhanger!
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