§ 8 Vertretenmüssen des Schuldners: Gesetzliche und vertragliche Haftungsmilderungen und Haftungsverschärfungen, Haftung für den Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB); Beweislast
Noch § 5: Begrenzung von Gewährleistungsansprüchen; Garantien beim Kauf; Rechte des Käufers vor Gefahrübergang
§ 6: Rechtsbehelfe nach Gefahrübergang: Nacherfüllung (§ 439 BGB)
Noch § 6: Rechtsbehelfe des Käufers nach Gefahrübergang; Nacherfüllung, inhaltliche Reichweite (Ein- und Ausbau); "Recht" zur zweiten Andienung; Fristsetzungserfordernis und Ausnahmen; Vereitelung der Nacherfüllung