Garantie, Gewährleistung, Gutschein. Die Evergreens im Konsumentenschutz.
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Kaum ein anderes Thema ist in Anfragen an die Ö1-Konsumentenredaktion so stark vertreten, wie Garantie und Gewährleistung. Zwei ähnlich klingende Begriffe, die völlig Unterschiedliches bedeuten. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers. Der Hersteller eines Produkts kann sie beliebig ausgestalten oder auch gar nicht geben. Die Gewährleistung hingegen ist ein gesetzlich garantiertes Konsumentenrecht, das ein Händler, der das Produkt verkauft hat, seinen Kundinnen und Kunden einräumen muss. Ob man aber im Fall des Falles von seinem Recht auf Gewährleistung Gebrauch machen soll, oder ob man doch lieber auf die Garantie zurückgreift, komme stark auf den Einzelfall an, erklärt Sebastian Schumacher, Rechtsanwalt und help-Rechtskonsulent. - Eine Eigenproduktion des ORF. In Ö1 gesendet am 16. 12. 2023.
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