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Anlass für die Überarbeitung der Sozialgesetzgebung gibt es viele. Einer war die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit der ein Schutz vor Diskriminierung und die volle und wirksame Teilhabe und Einbeziehung Mensch mit Behinderung in die Gesellschaft sichergestellt werden soll.
Die Kritik der Betroffenen: „Der Entwurf gibt vor, die Selbstbestimmung behinderter Menschen zu stärken. Tatsächlich aber stützt er bisherige Strukturen der Fremdbestimmung und führt sogar neue Regelungen ein, die eine Teilhabe aktiv verhindern“, erklärt Constantin Grosch, Behindertenrechtsaktivist."