Ep. 177 - Testamentseröffnung obsolet bei "unwichtigem" Testament?
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Der Titel ist etwas provokativ gewählt, denn wer entscheidet über die Wichtigkeit oder Unwichtigkeit eines Testamentes? Das Nachlassgericht? Gemeint ist hier, dass es natürlich testamentarische Verfügungen gibt, die formal zu vernachlässigen scheinen, weil sie keinen Inhalt haben, der auf den eingetretenen Erbfall rechtlichen Einfluss hat oder weil sie von vorneherein formunwirksam sind. Was macht man mit solchen Testamenten? Trotzdem abliefern? Trotzdem eröffnen? Hier hörst Du, was das OLG München in seinem Beschluss vom 3.11.2021, Az.: 31 Wx 166/21, 31 Wx 179/21, dazu sagt. ----------------------------------------- Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de. Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an [email protected].
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