Ep. 179 - Ein Erbschein ist auch unter Privatleuten nicht zwingend!
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Das OLG Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 22.10.2021, Az.: 7 U 139/21, herausgestellt, dass  auch unter Privatleuten nicht zwingend ein Erbschein verlangt werden kann. Dies gilt insbesondere dann nicht, wenn als Erbnachweis ein notariell beurkundetes Testament oder ein Erbvertrag nebst Eröffnungsprotokoll vorliegen. Ergeben sich keine konkreten Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit oder Unwirksamkeit der Verfügung, bedarf es keiner weiteren Legitimation seitens des Erben.  ---------------------------- Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de. Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an [email protected].
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