Ep. 187 - Das Brieftestament und seine Fallstricke
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Ein Testament kann man auch in Briefform errichten, sofern der Brief nur handschriftlich geschrieben und auch handschriftlich unterschrieben ist. Von höchster Wichtigkeit ist es zusätzlich, dass das Brieftestament keinen Zweifel daran lässt, dass der Verfasser in dem Bewusstsein der Errichtung eines Testamentes gehandelt hat. Ein Negativbeispiel, in dem dies leider schiefgegangen ist, zeige ich Dir in dieser Folge auf. Falls Du die Entscheidung nachlesen möchtest:  Es handelt sich um den Beschluss des Saarländischen Oberlandesgericht Saarbrücken vom 23.11.2021, Az.: 5 W 62/21. -------------------------------------- Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de. Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an [email protected].
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