Ep. 196 - Kostenfalle nicht abgeliefertes Testament
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Testamente sind im Todesfall beim Nachlassgericht abzuliefern. Obwohl das kein Geheimnis ist, wird dieser gesetzlich vorgeschriebenen Ablieferungspflicht doch recht regelmäßig nicht entsprochen, sei es aus Unkenntnis, sei es, weil man meint, es sei unvorteilhaft oder nicht nötig. Diese Haltung kann im Einzelfall jedoch teuer werden wie ein Beschluss des OLG Rostock vom 20.02.2023, Az.: 3 W 18/23 zeigt. -------------------------------------------------------------------------- Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de.  Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an [email protected].
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