Die Wohnung als Gefängnis: Wie lebt es sich mit einer Fussfessel?
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Künftig können mehr Verurteilte ihre Strafe statt im Gefängnis, Zuhause absitzen. Das ist die direkte Folge eines Urteils des Bundesgerichts. Überwacht werden die Täterinnen und Täter mit Hilfe einer elektronischen Fussfessel. «News Plus» fragt heute: Wie funktioniert das konkret? «Wir erarbeiten mit den Verurteilten einen strikten Wochenplan, den sie dann bis auf die Minute befolgen müssen», sagt Naomi Nido. Sie ist stellvertretende Leiterin der Abteilung «Alternativer Strafvollzug» im Kanton Zürich. Das Ziel des Strafvollzugs im Hausarrest ist unter anderem, dass Verurteilte ihren Job behalten können. Weil: Für die Arbeit dürfen sie ihr Zuhause verlassen. Es gibt aber noch weitere Ausnahmen. Wir sind erreichbar für Feedback, Fragen und Themen-Inputs: [email protected] oder per Handy: 076 320 10 37
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