Warum vor 1978 unehelich Geborene beim Erbe leer ausgehen
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Kinder erben von den Eltern, ob sie ehelich oder unehelich geboren worden sind. Das ist nicht ganz so. Wer vor 1978 ausserhalb einer Ehe geboren wurde, erbt vom Vater nichts. Das Bundesgericht hat diese Haltung nun bestätigt. (Bundesgericht Urteilsnummer 5A_238/2023) Weitere Themen: Der Kanton Schwyz und der Bund planen auf einem Campingplatz in Arth ein Bundesasylzentrum. Dagegen gibt es scharfe Kritik. Ausgerechnet der Schwyzer SVP-Sicherheitsdirektor will der Bevölkerung von Arth die Pläne nun schmackhaft machen. In Kroatien bleiben die Konservativen an der Macht. Sie können aber nicht allein eine Regierung bilden. Sie sind auf einen Koalitionspartner angewiesen. In dieser Situation könnte die rechts-nationalistische Partei «Heimatfront» zur Königsmacherin werden.
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Published 05/01/24
Published 05/01/24
Seit Wochen gibt es an US-Universitäten massive Proteste gegen den Gaza-Krieg. Letzte Nacht räumte die Polizei ein Protest-Camp an der Columbia University in New York. Nach Augenzeugenberichten wurden 150 Personen festgenommen. Wieso eskaliert die Thematik dermassen an den...
Published 05/01/24